Hier kommt der Begriff Kreditgewinnspekulationssteuer zum Tragen. Diese mussten bei der letzten Währungsreform nach dem zweiten Weltkrieg alle privaten Schuldner bezahlen, in Höhe von 50 % !
Nach dem Begleichen dieser "Spekulationssteuer" hatten dann die Schuldner in der neuen Währung, bezogen auf die Kaufkraft, mehr Schulden als vor der Währungsreform. Private Schulden werden also mitnichten entwertet, noch nicht mal weniger, sondern leider mehr.
Viele Menschen gehen davon aus, ihre Schulden im Falle einer Währungsreform „leicht“ los werden, sich quasi zum Nulltarif entschulden. Frei nach dem Motto: „Eine Währungsreform ist doch eine gute Sache, denn dann lösen sich meine Schulden in Luft auf.“ Aber genau das ist ein verhängnisvoller Irrtum.
Die vergangenen Währungsreformen haben gezeigt, dass der Staat mit eigener (neuer) Währung das Geld für alle Verbindlichkeiten festlegt, die öffentlichen wie die privaten. Der Gesetzgeber hat gar kein Interesse, dass sich seine Bürger bei einem Währungsschnitt entschulden.
Privatschulden werden daher nicht erlassen, sondern mit Faktor X auf die neue Währung umgerechnet.
Während das Geldvermögen der Menschen abgewertet wird und weitgehend verpufft, bleiben die Schulden konstant oder werden sogar noch aufgewertet.
Der Weg dazu: Ein neues „Aufwertungsgesetz“ wie im Jahre 1925. Damals wurden die Hypothekenschulden aus der Weimarer Republik nachträglich aufgewertet. Wer sich gefreut hatte, seine Verbindlichkeiten losgeworden zu sein, wurde zwei Jahre später wieder in Regress genommen.
Schon beim damaligen Gesetz über den Lastenausgleich von 1952 wurden folgende Maßnahmen eingeführt:
Vermögensabgabe, Hypothekengewinnabgabe und Kreditgewinnabgabe.
Diese Gesetze sind schon einmal da gewesen. Ich halte es für ausgemacht, dass ein Staat, der mit dem Rücken zur Wand steht, diese wieder reaktivieren wird.
Dazu ein Beispiel von der Währungsreform im Jahr 1948:
Das Umtauschverhältnis der Reichsmark zur D-Mark betrug damals 100:6,5.
Für 10.000 Reichsmark Vermögen erhielt man dementsprechend 650 neue D-Mark.
Schuldverschreibungen, Hypotheken und Verbindlichkeiten wurden jedoch im Verhältnis 100:10 umgestellt.
Für 10.000 Reichsmark Darlehen waren 1.000 neue D-Mark zu tilgen.
Wären die Schulden aber im gleichen Verhältnis wie die Bargeld-Vermögen umgestellt worden, hätten sie nur 650 D-Mark betragen. So aber stiegen die Verbindlichkeiten real um 53,85 Prozent.
Niemand darf deshalb glauben, bei einer Währungsreform mit billig inflationiertem Geld aus Hypotheken- bzw. Grundschulden herauskommen. Im Gegenteil: Eine hohe Verschuldung kann gerade dann existenzbedrohend sein.
Wer sich also nicht sehenden Auges in diese Gefahr begeben möchte, oder schlimmstenfalls gar darin untergehen möchte, der sollte sich dringend von seinen Schulden befreien, wenn möglich.
Ich halte es in der heutigen Zeit für hochgefährlich in nennenswerter Höhe verschuldet zu sein. So würde ich beispielsweise das schuldenfinanzierte Eigenheim heute lieber zu einem guten bis sehr guten Preis verkaufen, die Verbindlichkeiten bei der Bank ablösen und den Rest vernünftig gestreut in Sachwerte investieren. So kann man ohne größere Risiken in Ruhe abwarten wie sich die Dinge entwickeln werden. Höchstwahrscheinlich ergeben sich zu späteren Zeitpunkten dann gute Kaufgelegenheiten zu enorm verbilligten Preisen.